Obwohl die Betriebsbewilligung für die Kabinen-Umlaufbahn [...] der Klägerin keine Transportpflicht auferlegt, wäre es zudem weder möglich noch dem Geschäft förderlich, Wintersportgäste, welche bereits im Voraus wissen, dass sie das Restaurant der Beklagten besuchen möchten, nicht zu transportieren. Während der Skisaison müssen nämlich gezwungenermassen sämtliche Wintersporttouristen die Sportanlagen der Klägerin benützen und tragen damit zu deren Betriebserfolg bei. Der Umstand, dass der Bahnbetrieb der Klägerin allein offenbar defizitär ist, ändert daran nichts.