"Unsere Gäste parkieren gratis". Dabei ist nicht davon auszugehen, dass damit nur diejenigen Gäste gemeint wären, welche auch die Gaststätten der Klägerin besuchen, sondern alle Gäste, welche die Sportbahnen benützen. Auch diejenigen Gäste, welche ihr Picknick mit auf die Piste nehmen und nicht in eine Gaststätte einkehren, parkieren gratis. Obwohl die Betriebsbewilligung für die Kabinen-Umlaufbahn [...] der Klägerin keine Transportpflicht auferlegt, wäre es zudem weder möglich noch dem Geschäft förderlich, Wintersportgäste, welche bereits im Voraus wissen, dass sie das Restaurant der Beklagten besuchen möchten, nicht zu transportieren.