Zudem stellt sich die Frage der Parkplatzknappheit ohnehin nur während des Winterbetriebs der Bergbahnen und nicht während des Sommerbetriebs, bei dem bereits heute regelmässig genügend Parkplätze vorhanden sind. Es ist auch nicht möglich, die Wintersporttouristen bereits vor dem Besteigen der Kabinen-Umlaufbahn bei der Talstation [...] zu unterteilen in solche, welche später im Skigebiet in Restaurants der Klägerin essen und trinken, und in solche, welche im Restaurant der Beklagten einkehren werden, um Letzteren beispielsweise eine Parkgebühr aufzuerlegen, zumal die Klägerin selbst in ihren Prospekten und in ihrem Internetauftritt mit der Aussage wirbt: "Unsere Gäste parkieren gratis".