__ nicht verpflichtet, eine gewisse Breite der Überdeckung des [...] zu gewährleisten (vgl. Ziffer 7.5. vorstehend), zumal diese Stelle seit Jahren im Winterhalbjahr auch ohne Brücke eine genügend breite Pistenpräparierung zulässt. Auch hier ist die Klägerin auf den Weg der Enteignung zu verweisen (vgl. Erw. 7.5.). | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | 9. Die Klägerin ist nicht willens, im Bereich der Talstation [...] entschädigungslos zusätzliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen.