684 ZGB hinsichtlich befürchteter Immissionen des Restaurants und der geplanten Strasse keine Ansprüche geltend machen. Im Übrigen verursacht gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts eine durch rechtskräftigen Entscheid einer Verwaltungsbehörde bewilligte Baute in der Regel keine übermässigen Immissionen im Sinne von Art. 684 ZGB, womit hier der zivilrechtliche Immissionsschutz ohnehin praktisch gegenstandslos ist (BGE 5A_349/2011). Inwiefern die Klägerin nachbarrechtlich von der geplanten Strasse betroffen sein könne, ist von ihr weder dargelegt noch sonst wie ersichtlich. Damit ist auch Art.