Dass dabei Mehrkapazitäten geschaffen werden, ist durch die Beklagten hinzunehmen, auch wenn die Klägerin andernorts anführte, zusätzliche Gastronomiebedürfnisse seien im Skigebiet [...] nicht notwendig. Der Ausbau eigener Kapazitäten beurteilt sich jedenfalls für ein marktwirtschaftliches Unternehmen durchaus anders als Mehrkapazitäten, geschaffen durch einen wirtschaftlichen Konkurrenten. Die Klägerin mag wohl ein wirtschaftliches Interesse daran haben, das von den Beklagten geplante Restaurant zu verhindern, was jedoch noch nicht heisst, dass die vorliegende Zivilklage bereits rechtsmissbräuchlich wäre. | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | 6.