Die Aktivlegitimation der Klägerin ergibt sich aus ihrer Stellung als Baurechtsnehmerin auf der Liegenschaft Nr. [...]. Damit ist sie berechtigt, gegen Bauvorhaben auf dem mit dem Baurecht belasteten Grundstück den Rechtsweg zu beschreiten. | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | 4.2. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und des von der Klägerin angestrebten Urteils ist das im Amtsblatt des Kantons Glarus Nr. [...] publizierte Bauvorhaben "Neubau Restaurant [...], Parzelle Nr. [...], Grundbuch [...]", respektive die entsprechende Baubewilligung. Träger dieser Baubewilligung und damit dieses Rechts sind die Gesellschafter der A.___