Auch die [...] der Klägerin werde seit Jahren vor dem morgendlichen Betriebsstart und nach dem nachmittäglichen Betriebsschluss der Skisportanlagen mit Pistenfahrzeugen versorgt, was in der ganzen Schweiz bei Bergrestaurants im Winter üblich sei. Hinsichtlich der Erschliessung des geplanten Restaurants sei es nicht notwendig, über den [...] eine Brücke zu bauen, sei der [...] im fraglichen Bereich doch durch die Klägerin bereits im Jahre 1976 auf einer Breite von mehr als 5.5 Meter eingedeckt worden und sei der Wasserlauf des [...] in ein grosses Rohr von 1.2 Meter Durchmesser gefasst. Jedenfalls sei die präparierte Piste an diesem Ort mit 13 Metern genug breit für die Pistenfahrzeuge.