Ohnehin habe die Klägerin die vorliegende Klage rechtsmissbräuchlich erhoben, da sie einzig dazu diene, die eigene Monopolstellung zu schützen und den Bau des geplanten Restaurants zu verzögern. Zudem argumentiere die Klägerin widersprüchlich, indem sie behaupte, aufgrund des Bauprojekts der Beklagten 30 neue Parkplätze erstellen zu müssen, obwohl sie [die Klägerin] stets anführe, im Tourismusgebiet [...] bestehe gar kein Bedürfnis für ein neues Restaurant mit 180 Sitzplätzen. Jedenfalls liege aufgrund des von den Beklagten geplanten Restaurants keine übermässige Einwirkung gemäss Art.