Das Gericht zieht in Betracht: | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | I. | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | Mit Eingabe vom 27. November 2006 machte die Klägerin ihre Klage beim Kantonsgericht Glarus anhängig und reichte den Klageschein des Vermittleramtes Sernftal samt Beilagen ein. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2006 ordnete der Kantonsgerichtspräsident das schriftliche Verfahren an. Am 11. Mai 2007 reichte die Klägerin die schriftliche Klagebegründung samt Beilagen und Beweisanträgen ein.