41 OR zu qualifizieren. Durch die Anklageschrift und das Geständnis des Beschuldigten ist erstellt, dass der Beschuldigte eine Beute von EUR 70.— erzielte. Diese stellt den Schaden dar. Es besteht ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der vorsätzlich schädigenden Handlung des Beschuldigten und dem bei C.______ eingetretenen Schaden, der rechtsgenüglich nachgewiesen ist. Bezüglich des Mehrbetrags erscheint die Sache nicht spruchreif. | | | | 5.2. Inwiefern C.__