Das Gericht kann anordnen, dass die eingezogenen Gegenstände unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden. | | Folgende durch die Kantonspolizei Zürich beschlagnahmten Gegenstände (Geschäftsnummer [...]) sind dem Beschuldigten herauszugeben, da sie nicht direkt mit den Straftaten in Zusammenhang stehen: A007'637'947 Trainerjacke weiss B.______, A007'637'958 rechter Schuh B.______, A007'637'969 linker Schuh B.______, A007'637'981 Handschuh schwarz mit weissem Aufdruck B.______, A007'637'992 Trainerhose schwarz B.______. | | Das durch die Kantonspolizei Basel Landschaft beschlagnahmte Mobiltelefon Nokia schwarz (Nr. [...]) ist der Privatklägerin F.______ herauszugeben.