In persönlicher Hinsicht ist weiter bekannt, dass der Beschuldigte bereits in frühster Kindheit Verhaltensauffälligkeiten aufwies (Psychologisches Gutachten [...], eingereicht am 30. Oktober 2013. Gemäss psychologischem Gutachten vom 10. April 2015 leidet der Beschuldigte an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Seit der Unterbringung des Beschuldigten im September 2013 im Jugendheim [...] war dieser nahezu ununterbrochen entweder vorsorglich untergebracht, in Untersuchungshaft oder im vorzeitigen Strafvollzug.