Von fehlendem Unrechtsbewusstsein zeugt ausserdem sein fortgesetztes delinquentes Verhalten. So entwich der Beschuldigte am 20. Januar 2016 aus dem Massnahmenzentrum [...] und verübte im Anschluss einen Diebstahl und verstiess gegen das Strassenverkehrsgesetz. | | | | 5. Anlässlich der Hauptverhandlung wies die Verteidigung auf die schwere Kindheit und die langjährige Heimkarriere des Beschuldigten hin, was im Übrigen auch aus den Akten hervorgeht. In persönlicher Hinsicht ist weiter bekannt, dass der Beschuldigte bereits in frühster Kindheit Verhaltensauffälligkeiten aufwies (Psychologisches Gutachten [...], eingereicht am 30. Oktober 2013.