_ wurde ohne jeden Anlass und auf brutalste Art und Weise zusammengeschlagen. Bei beiden Vorfällen lachte der Beschuldigte, selbst als die beiden Opfer bewusstlos am Boden lagen. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass sich die beiden Opfer nicht schwerer verletzt haben bzw. dass sie nicht gestorben sind. Beide Vorfälle waren insofern vermeidbar, als es keinen nachvollziehbaren Grund gab, die beiden Opfer mit derartig massiver Gewalt zu attackieren. Von fehlendem Unrechtsbewusstsein zeugt ausserdem sein fortgesetztes delinquentes Verhalten.