Der Beschuldigte bestreitet, den Citroën aufgebrochen zu haben. In diesem Zusammenhang ist auf den Bericht des kriminaltechnischen Dienstes vom 9. Februar 2016 zu verweisen, welcher besagt, dass das Türschloss des Citroën beschädigt war und zudem im Innenraum des Fahrzeuges das Werkzeug Multi Tool "[...]" gefunden und B.______ zugeordnet werden konnte. | | | | 2. Diebstahl | | Der Beschuldigte ist geständig, die Gegenstände gemäss Auflistung im Bericht zum Fahrzeugeinbruchdiebstahl vom 21. Januar 2016 gestohlen zu haben. Das Geständnis stimmt mit dem Ergebnis der Strafuntersuchung überein und die rechtliche Würdigung der Jugendanwaltschaft ist nicht zu beanstanden.