ln [...] beschädigte der R.______ den Seitenspiegel des Personenwagens Fiat (Sachschaden Fr. 200.‑). Halterin der beiden Fahrzeuge, des Citroën und des Fiat, ist F.______, wohnhaft in [...]. Der entsprechende Strafantrag der Privatklägerin liegt vor und wurde fristgemäss eingereicht […]. Die beiden Beschuldigten fuhren mit dem gestohlenen Fahrzeug unter anderem von [...] nach [...], nach [...], nach [...], nach [...], nach [...] und nach [...]. Diese Orte sind durch die verschiedenen Tatbegehungen erstellt […]." | | | | 1.1. Der Beschuldigte ist bezüglich des Diebstahls und der Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch geständig.