– mehrfache, wuchtige Tritte gegen den Kopf eines widerstandsunfähigen Opfers – starke Ähnlichkeiten mit der Schlussszene des ersten Vorfalls, in welcher der Beschuldigte mit einem Fusstritt und einem Kniestoss gegen den Kopf eines widerstandsunfähigen Opfers einwirkte. Mitunter bestehen keine Zweifel, dass ein konkludenter Tatentschluss erfolgte, welcher sich an dem auf Video festgehaltenen Vorfall im Bahnhofparkhaus [...] anlehnte und darauf abzielen sollte, das Opfer bewusstlos zu schlagen. | | Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die gewaltsame Einwirkung des Beschuldigten gegenüber D.______ als versuchte, eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung zu qualifizieren ist.