Trechsel / Jean-Richard, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, Zürich / St. Gallen 2008, Vor Art. 24 StGB, N. 17). Nach der Theorie der funktionellen Tatherrschaft ist entscheidend, ob der Tatbeitrag im Rahmen des Gesamtplans im Ausführungsstadium eine unerlässliche Voraussetzung für die Verwirklichung des angestrebten Erfolgs bildet, also so wichtig ist, dass mit ihm das ganze Unternehmen steht oder fällt (Trechsel / Jean-Richard, a.a.O., Vor Art. 24 StGB, N. 10 f., m.w.H.).