_ ist zu entnehmen, er habe den Beschuldigten und Q.______ auf Höhe des Fussgängerstreifens eingangs [...] erstmals wahrgenommen. Kurz bevor er in die [...] abbiegen habe können, sei er angegriffen worden (Einvernahme vom 7. November 2014). Es ist folglich davon auszugehen, dass der Beschuldigte und Q.______ den E.______ seit eingangs [...] bis Ecke [...] verfolgten, was einer Strecke von zirka 50 Metern entspricht. | | | | 1.3. Zugunsten des Beschuldigten ist davon auszugehen, er habe lediglich einen Teil des Videos zusammen mit Q.______ angesehen. Im Weiteren haben sich die beiden Täter gemeinsam zum Rollentausch entschieden.