| | | | 1.2. Der Beschuldigte bringt vor, er habe lediglich einen Teil des Videos angesehen, da er [mit dem Vorfall im Bahnhofparkhaus [...]] "zuerst klarkommen" habe müssen. Ausserdem sei der Angriff auf E.______ ungeplant und zufällig passiert, es sei nichts abgesprochen gewesen. | | | | 1.2.1. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 7. November 2014 sagte Q.______ aus, er habe zusammen mit dem Beschuldigten das Video angesehen. Anschliessend hätten sie über die erste Tat und über "streetfights" gesprochen (Einvernahme vom 7. November 2014 und Einvernahme im Gefängnis [...] vom 8. Dezember 2014).