Auch war die linke Ohrmuschel stark angeschwollen […]. Mit Schreiben vom 6. August 2015 teilte der Geschädigte der Jugendanwaltschaft mit, dass er immer noch an Schwindelanfällen leide und seit dem Vorfall mehrfach medizinische Hilfe in Anspruch nehmen musste. Seine Lebensqualität habe unter dem Vorfall stark gelitten […]. | | | | 1.1. Der Beschuldigte ist bezüglich des von der Jugendanwaltschaft erstellten Sachverhalts – mit Ausnahme der nachfolgend vorgebrachten Einwände – geständig, weshalb der Sachverhalt lediglich mit Blick auf diese Einwände zu erstellen ist. | | | | 1.2.