Auch das Foto, welches der Geschädigte der Jugendanwaltschaft einreichte, zeigt die massive Gewalteinwirkung […]. Durch die Videoaufnahme ist zudem erstellt, dass auch dieses Opfer bewusstlos geschlagen wurde. Gemäss Arztbericht vom 7. November 2014 zeigte sich beim Opfer im Bereich der linken Stirn ein ausgedehntes Hämatom von ca. 10 cm Durchmesser. Weiter konnte der Arzt über den gesamten Schädel verteilt mehrere Prellmarken feststellen. Auch war die linke Ohrmuschel stark angeschwollen […].