Dabei lachte und johlte der Beschuldigte. Die Videoaufnahmen zeigen auch diese Situation im Detail und es machte überhaupt nicht den Eindruck, dass er zum Filmen gezwungen worden wäre, vielmehr zeigt auch diese Sequenz, dass es dem Beschuldigten Spass machte […]. | | Die Schläge und vor allem die grosse Anzahl von Fusstritten auf den Kopf des Opfers E.______ sind massive Gewalteinwirkungen auf den Kopf. Auf der Fotodokumentation sind auch hier die Spuren der Schläge auf den Kopf sichtbar. Auch ging die Brille des Geschädigten kaputt […]. Auch das Foto, welches der Geschädigte der Jugendanwaltschaft einreichte, zeigt die massive Gewalteinwirkung […].