| | Diesmal hielt der Beschuldigte das Mobiltelefon in der Hand, um den nächsten Übergriff zu filmen. Der Angreifer Q.______ […] drehte sich noch kurz zum Beschuldigten B.______ um, um sicher zu sein, dass er das Mobiltelefon bereit zum Filmen hatte. Sogleich griff Q.______ den ahnungslosen Fussgänger E.______ mit Faustschlägen an. Dieser weitere Übergriff in der Fussgängerzone der [...] in [...], ebenfalls am 7. November, um ca. 5.50 Uhr, erfolge ohne jegliche Vorwarnung für das Opfer, weswegen der Geschädigte E.______ bereits beim ersten Angriff zu Boden ging. Q.______ verpasste dem am Boden liegenden Opfer weitere, mehrere massive Schläge und Fusstritte gegen den Kopf.