StGB i. V. m. Art. 22 StGB, in verminderter Schuldfähigkeit (leichten Grades) im Sinne von Art. 19 Abs. 2 StGB schuldig zu sprechen. | | | | | | VI. Vorfall [...] | | | | 1. Sachverhalt: | | Die Jugendanwaltschaft beschreibt auf Seite 10 der Anklageschrift vom 7. Dezember 2016 den vorgeworfenen Sachverhalt wie folgt: | | | | "Nach dem Vorfall auf dem Parkhausdeck des Bahnhof-Parkplatzes schauten sich der Beschuldigte und Q.______ zunächst das beim Vorfall aufgenommene Video an und fassten zusammen den Entschluss, dass diesmal Q.______ eine ihnen unbekannte Person schlagen könnte. | | Diesmal hielt der Beschuldigte das Mobiltelefon in der Hand, um den nächsten Übergriff zu filmen.