| | Wer gegen eine bereits am Kopf verletzte und offensichtlich unter Kopfschmerzen leidende Person zuerst einen Kniestoss und anschliessend einen Fusstritt ausführt, kann und muss wissen, dass dies beim Opfer ohne Weiteres zu einem lebensgefährlichen Zustand oder zu schweren bleibenden Schäden führen kann. Im Wissen um die bereits erlittenen Einwirkungen gegen den Kopf – das Opfer hat sich den Kopf unter anderem auch an einem Stahlträger gestossen – und die Kopfschmerzen des Opfers konnte der Beschuldigte nicht ernsthaft auf eine lediglich einfache Verletzung vertrauen, wenn er gleich zweimal massiv auf dessen Kopf einwirkt.