| | Selbst als das Opfer nach dem Gerangel bereits keinen Widerstand mehr leistete und mit dem Kopf in der Nähe einer Kante lag, setzte der Beschuldigte zu mehreren Faustschlägen gegen Kopf bzw. Oberkörper und einem Kniestoss in den Rücken an. Der Beschuldigte hatte zu diesem Zeitpunkt längst die Oberhand über das Opfer gewonnen. Trotzdem hat er die gewaltsamen Handlungen nicht eingestellt. Es bereitete dem Beschuldigten sichtliches Vergnügen, das widerstandunfähige Opfer zu dominieren und zu erniedrigen, was auch das widerholte Anspucken belegt.