| | | | 3.2.3. Bereits zu Beginn der Auseinandersetzung richtete der Beschuldigte an Q.______ die Frage, ob er das Opfer die Treppe hinunterstossen solle. Es ist als bekannt vorauszusetzen, dass ein Treppensturz, selbst bei wenigen Stufen, zu schweren Verletzungen führen kann. Diese Äusserung zeigt die innere Bereitschaft des Beschuldigten, schwere Verletzungen des Opfers in Kauf zu nehmen. | | Selbst als das Opfer nach dem Gerangel bereits keinen Widerstand mehr leistete und mit dem Kopf in der Nähe einer Kante lag, setzte der Beschuldigte zu mehreren Faustschlägen gegen Kopf bzw. Oberkörper und einem Kniestoss in den Rücken an.