| | | | 2.2.4. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist festzuhalten, dass der Beschuldigte ab 4:00 Uhr zu trinken begann und bis zum Vorfall im Bahnhofparkhaus [...] eine halbe Flasche Wodka getrunken hatte. | | | | 3. Rechtliche Würdigung: Versuchte schwere Körperverletzung