Der Beschuldigte urinierte am 7. November 2014, um ca. 5:15 Uhr, im unteren Perron in eine Ecke des Bahnhofparkhauses in [...], woraufhin der Privatkläger, D.______ (nachfolgend Opfer), als zuständiger Unterhaltsreiniger des vorgenannten Parkhauses den Beschuldigten vom Parkhausdeck aus auf sein Fehlverhalten aufmerksam machte. Daraufhin gingen der Beschuldigte und Q.______ zum Parkhausdeck hoch, wo sie auf das Opfer trafen. | | | | 1.2. Aufgrund des Videos ist erstellt, dass der Beschuldigte dem Opfer einen ersten Faustschlag an den Hinterkopf verpasste, wobei das Opfer mit der Vorderseite des Kopfes auf den Stahlträger des Treppenhauses aufschlug.