| | | | 1.3. Anlässlich der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, er und P.______ hätten vor dem Einbruchdiebstahl mehrere Joints geraucht und Alkohol getrunken, wobei er sich bezüglich der Mengen nicht mehr erinnern könne. | | Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. November 2012 gab der Beschuldigte an, er habe an diesem Nachmittag eine Flasche Wodka und einige Biere getrunken sowie Marihuana konsumiert. Im Rahmen der jugendanwaltschaftlichen Einvernahme vom 14. März 2013 behauptete der Beschuldigte, er habe etwa eine halbe Flasche Wodka und mehrere Biere getrunken. Er sei zum Tatzeitpunkt "nicht voll da gewesen" (Einvernahme vom 14. März 2013).