Schmid, Praxiskommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2013, N. 4 ff. zu Art. 10 StPO; Wohlers, a.a.O., N. 11 ff. zu Art. 10 StPO). Erheblich sind jene Zweifel, welche bei einer objektiven Betrachtungsweise angebracht sind (Schmid, a.a.O., N. 10 zu Art. 10 StPO). | | | | 2.2. Stützt sich die Beweisführung auf die Aussagen von Personen, so sind diese frei zu würdigen. Es ist anhand sämtlicher Umstände, die sich aus den Akten und der Verhandlung ergeben, zu untersuchen, welche Sachdarstellung überzeugend ist, wobei es vorwiegend auf den inneren Gehalt der Aussagen ankommt, verbunden mit der Art und Weise wie die Angaben erfolgen.