Für die Strafverfolgung sind somit die Behörden des Kantons Glarus zuständig. Die Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus hatte die Untersuchungsverfahren [...] und [...] bereits eröffnet, bevor die nach Vollendung des 18. Altersjahres begangenen Taten vom 7. November 2014 bekannt wurden. | | Mit Schreiben vom 20. November 2014 bestätigte die Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus die Übernahme der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich. Im Anschluss trat die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich die Strafuntersuchung in Sachen B.______ mit Verfügung vom 25. November 2014 an die Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus ab. | | | | 5.