| | | | 3. Betreffend die Verfahren vor Vollendung des 18. Altersjahres des Beschuldigten erfolgte am 9. Mai 2014 die Schlusseinvernahme durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus. Das Verfahren betreffend diese Delikte war zum Zeitpunkt der erwachsenenstrafrechtlich relevanten Delinquenz vom 7. November 2014 entsprechend weit fortgeschritten. | | Die Jugendstrafbehörde war schon seit längerer Zeit mit der hängigen Untersuchung gegen den Beschuldigten – unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung sowie wegen Wiederhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsgesetz – betraut. Zudem kennt sie den Beschuldigten und seine Vorgeschichte.