Bei schuldhafter Nichtbezahlung soll an die Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen treten. | | 5. Es sei keine Schutzmassnahme anzuordnen. | | 6. Es seien die unter Ziffer VI. der Anklageschrift erwähnten sichergestellten Gegenstände, welche nur die Verfahren von B.______ betreffen, auszuhändigen. Das im Verfahren [...] sichergestellte Mobiltelefon Nokia schwarz ([...]) sei der berechtigten Person auszuhändigen. | | 7. Es sei über die Zivilforderungen zu entscheiden. | | 8. Die Verfahrens- und Anklagekosten seien nach dem Ausgang des Verfahrens aufzuerlegen. | | | | ____________________ | | | | | | | | | | I. Prozessgeschichte | | | | 1.