Es seien die unter Ziffer VI. der Anklageschrift erwähnten sichergestellten Gegenstände, welche nur die Verfahren von B.______ betreffen, auszuhändigen. Das im Verfahren JM.2016.00024 sichergestellte Mobiltelefon Nokia schwarz ([...]) sei der berechtigten Person auszuhändigen. | | 7. Es sei über die Zivilforderungen zu entscheiden. | | 8. Der beschuldigten Person seien die Verfahrens- und Anklagekosten aufzuerlegen. | | | | Schlussanträge des Privatklägers C.______ (gemäss Strafantrag vom 23. November 2012, sinngemäss): | | Die beschuldigte Person sei zu verpflichten, dem Privatkläger C.______ Schadenersatz von EUR 3'270.–– und Genugtuung von CHF 1'000.— zu bezahlen.