| |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 4. Am 12. September 2012 fällte die Strafgerichtskommission das Urteil, welches am 14. September 2012 versandt und am 18. September 2012 von der Staatsanwaltschaft empfangen wurde. Mit Schreiben vom 26. September 2012 meldete Letztere fristgerecht Berufung an. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | II. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrem Strafbefehl vom 27. März 2012 darauf, dass die Beschuldigte den Kanton Glarus trotz verfügter Ausgrenzung besucht habe und dadurch gegen Art.