___ wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Nachdem A.______ mit Schreiben vom 6. April 2012 fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hatte, hielt die Staatsanwaltschaft an diesem fest und überwies die Strafsache dem Gericht zur weiteren Behandlung (Eingabe vom 1. Mai 2012). Die ebenfalls übermittelten Untersuchungsakten sind in einem Verzeichnis aufgeführt. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 2. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aussprechung einer Geldstrafe und einer Busse.