Rechtshilfe im Untersuchungsverfahren CHF 8'946.40 weitere Auslagen in der Untersuchung Die Höhe der Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung der Zivilkläger werden vom Kantonsgerichtspräsidenten nachträglich festgesetzt. 25. Die Kosten werden B.______ vollumfänglich auferlegt und von ihm bezogen, wobei die Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung der Zivilkläger erst dann von B.______ bezogen werden, wenn es dessen wirtschaftliche Verhältnisse erlauben.