Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 30'000.—. Die weiteren Verfahrenskosten betragen: CHF 19'517.20 psychiatrisches Gutachten CHF 3'459.75 IRM-Gutachten V.______ CHF 2'695.— Rechtshilfe im Untersuchungsverfahren CHF 8'946.40 weitere Auslagen in der Untersuchung Die Höhe der Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung der Zivilkläger werden vom Kantonsgerichtspräsidenten nachträglich festgesetzt. 25. Die Kosten werden B.______ vollumfänglich auferlegt und von ihm bezogen, wobei die Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung der Zivilkläger erst dann