Die N.______ machte Schadenersatz in Höhe von CHF 300'711.― geltend. Der Beschuldigte anerkannte diese Forderung in der Untersuchung in Anwesenheit des Verteidigers. Anlässlich der Hauptverhandlung bestritt die Verteidigung die Höhe der Forderung allerdings. Nach dem Gericht ist der Beschuldigte auf seiner Anerkennung zu behaften (vgl. oben Ziff. XI./4.1.) 6. Im Fall [...] wurden die nachfolgend genannten Zivilforderungen geltend gemacht. 6.1. Die zunächst noch unbezifferte Schadenersatzforderung der Hinterbliebenen des Opfers W.______ anerkannte der Beschuldigte grundsätzlich. Es sind dies die Forderungen von: - H.______ - I.______ - J.______