__ zum Tatzeitpunkt doch bereits 71 Jahre alt und steht somit keinesfalls fest, dass er weitere 10 Jahre – bis zum Alter von 81 Jahren – in gleichem Umfange weiterhin seiner Erwerbstätigkeit nachgehen hätte können, auch wenn der Betrag von CHF 139'818.― alles in allem nicht unrealistisch scheint. Die genaue Berechnung der Schadenersatzforderung wäre aber für ein Strafverfahren unverhältnismässig aufwändig, weshalb der Kläger mit seiner Forderung betragsmässig auf den Zivilweg zu verweisen ist. 3.2. Zudem fordert L.______ Genugtuung in Höhe von CHF 30'000.― zuzüglich Zins zu 5% seit 5. Juli