- Vilnius sind der Kantonspolizei Glarus zur gut scheinenden Verwendung zu überlassen. Die unter derselben Geschäftsnummer gelagerten zwei Silberbarren à 1 kg sollen von der Kantonspolizei Glarus an [...], der deren Eigentümer ist, herausgegeben werden. 3. Die folgenden, bei der Stadtpolizei Zürich gelagerten Gegenstände, sind einzuziehen und der Kantonspolizei Glarus zur gut scheinenden Verwendung zu überlassen: Fall [...]: - gelber Gummihandschuh (Nr. 1) - Kleider Geschädigter (Nr. 2) - Faden dunkelblau (Nr. 3) - 3 Mikrospuren, Skizzen (Nr. 4) - 1 Schuh links (Nr. 5) - 1 Schuh rechts (Nr. 6) - Unterhosen, Socken (Nr. 6) - 1 Hose (Nr. 8) - 1 Poloshirt (Nr. 9) Fall V.______: