Das Gericht kann anordnen, dass die eingezogenen Gegenstände unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden. 2. Die bei der Kantonspolizei Zürich gelagerten Gegenstände: - 1 Schrotflinte - 1 Plastikeinkaufstasche - 2 Handschellen - 1 Ledertasche schwarz - 1 Springmesser - 3 Paar Ohrringe - 1 Anhänger - 1 Anhänger Bulgari - 2 lose Steine - 3 Anhänger Kreuze mit Steinen - 8 Ringe - 1 Halskette - 1 Zugbillet Milano – Zürich - 1 Schreiben [...] (Autobus) Zürich - Vilnius sind der Kantonspolizei Glarus zur gut scheinenden Verwendung zu überlassen.