Er übte aber keinerlei Zurückhaltung und regierte auf jegliche Aufmüpfigkeit seitens seiner Opfer sofort, ungehemmt und mit erschreckender Selbstverständlichkeit mit roher Gewalt, so dass zwei der Opfer als Folge davon verstarben. Ohne diese niedrige Schwelle zur Gewaltanwendung wären die Verletzungen höchstwahrscheinlich weniger gravierend ausgefallen oder B.______ hätte sich gar anderer, weniger schädigender Methoden bedient, um seine Opfer ausser Gefecht zu setzen. e) Gutachten Hat der Täter eine Tat im Sinne von Artikel 64 Abs. 1 StGB begangen, so ist die Begutachtung durch einen Sachverständigen vorzunehmen, der den Täter weder behandelt noch in anderer Weise betreut hat (Art.