Wieso sollte ihn da ein Einreiseverbot von der Einreise abhalten? 2. Das Gericht stützt sich beim Entscheid über die Anordnung einer Massnahme nach den Artikeln 59–61, 63 und 64 sowie bei der Änderung der Sanktion nach Artikel 65 auf eine sachverständige Begutachtung. Diese äussert sich über: a. die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer Behandlung des Täters; b. die Art und die Wahrscheinlichkeit weiterer möglicher Straftaten; und c. die Möglichkeiten des Vollzugs der Massnahme (Art. 56 Abs. 3 StGB). Gemäss Gutachten weise B.______ auffällige Persönlichkeitszüge auf.