Das mag sein, und in diesem Fall wäre auch die hiesige Bevölkerung vor ihm sicher, aber das Schweizerische Strafrecht schützt nicht nur die Schweizer Bevölkerung. Aufgrund des Gutachtens ist davon auszugehen, dass B.______ durchaus wieder gewalttätig wird, wenn nicht hier, dann andernorts, ganz zu schweigen davon, dass trotz bestehender Einreisesperre die reale Chance einer Rückkehr in die Schweiz besteht. Immerhin verstiess er durch die Begehung von zwei Morden gleichsam selbstverständlich gegen fundamentale Prinzipien einer jeden Rechtsordnung und tötete zwei Menschen. Wieso sollte ihn da ein Einreiseverbot von der Einreise abhalten?