An der Hauptverhandlung machte er zwar keine näheren Angaben zu den ihm vorgeworfenen Taten, gab aber sämtliche Vorwürfe zu. Vermutlich hat er in der Zwischenzeit begriffen, dass dies unter den gegebenen Umständen das Beste ist. Dennoch bat er die Angehörigen mit keinem Wort um Entschuldigung, was eigentlich erstaunlich ist, hätte ihm dies doch zum Vorteil gereicht und wäre an und für sich bereits aus prozesstaktischen Gründen nahe gelegen. Die obigen Überlegungen gelten auch für das Thema Kampfsport. Zunächst wollte B.______ keinen Kampfsport ausgeübt haben. Es könnte ja schlecht gewertet werden, wenn er als Kampfsportler brutal Leute zusammenschlägt.