Immer wieder änderte der Beschuldigte seine Aussagen je nach dem Stand des Verfahrens so ab, dass sie ihm möglichst dienlich waren. Hierin manifestiert sich wohl auch die durch das Gutachten festgestellte Situationskontrolle: B.______ möchte das Verfahren aktiv zu seinen Gunsten beeinflussen, wie folgende Beispiele zeigen: Offensichtlich ist hier zunächst das Geständnis und dessen Widerruf zu erwähnen. Erst gestand er, weil er bezeichnenderweise dachte, dass das (für ihn) besser sei.